Gesetz - GrundflV 2000/01
Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2000/2001 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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