Gesetz - GrundflV 99/00
Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 1999/2000 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.