Gesetz - GZKtgRindFlV 1989
Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung der deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontingents 1989 für gefrorenes Rindfleisch
§ 5
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes auch im Land Berlin.

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