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Gesetz - HöBetrV
Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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