Gesetz - HBankDAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
§ 1 Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Bankdienstes der Deutschen Bundesbank. Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung zusammen. Er dauert in der Regel 18 Monate.