Gesetz - HeilprG
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
§ 7
Der Reichsminister des Innern erläßt ... die zur Durchführung ... dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet