Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Anlage 10 (zu § 27)
Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2800)
Leistungsphase 1: Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen
- a)
- Abgrenzen des Planungsbereichs,
- b)
- Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere
- –
- ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs,
- –
- Schutzzweck,
- –
- Schutzverordnungen,
- –
- Eigentümer;
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)
- Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen,
- b)
- Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs;
Leistungsphase 3: Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- a)
- Erfassen und Darstellen von
- –
- Flächen, auf denen eine Nutzung weiterbetrieben werden soll,
- –
- Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind,
- –
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse,
- –
- Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur,
- b)
- Vorschläge für
- –
- gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten,
- –
- Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs,
- –
- Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften,
- –
- die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
- c)
- Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen,
- d)
- Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
- e)
- Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung
Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte.
















