Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Anlage 10 (zu § 27)
Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2800)

Leistungsphase 1: Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen
a)
Abgrenzen des Planungsbereichs,
b)
Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere
ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs,
Schutzzweck,
Schutzverordnungen,
Eigentümer;
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
a)
Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen,
b)
Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs;
Leistungsphase 3: Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
a)
Erfassen und Darstellen von
Flächen, auf denen eine Nutzung weiterbetrieben werden soll,
Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind,
Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse,
Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur,
b)
Vorschläge für
gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten,
Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs,
Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften,
die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
c)
Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen,
d)
Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
e)
Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung
Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte.

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