Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2790 - 2791)
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
- Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden,
- b)
- Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität,
- c)
- Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig,
- d)
- Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung,
- e)
- Ermitteln des Leistungsumfangs,
- f)
- Ortsbesichtigungen;
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsvorgaben
- a)
- Bestandsaufnahme
- –
- Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange,
- –
- Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur,
- –
- Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen,
- –
- kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluss sind,
- –
- Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie in zeichnerischen oder grafischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen,
- –
- Örtlichen Erhebungen,
- –
- Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner,
- b)
- Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands,
- c)
- Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen,
- d)
- Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung;
Leistungsphase 3: Vorentwurf
- –
- grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen,
- –
- Darlegen der Auswirkungen der Planung,
- –
- Berücksichtigen von Fachplanungen,
- –
- Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können,
- –
- Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden,
- –
- Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich Erörterung der Planung,
- –
- Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage,
- –
- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 4: Entwurf
- –
- Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Erläuterungsbericht,
- –
- Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen,
- –
- Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 5: Genehmigungsfähige Planfassung
Erstellen des Flächennutzungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen.
















