Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2793 - 2794)
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
- Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen,
- b)
- Abgrenzung des Planungsgebiets,
- c)
- Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität,
- d)
- Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials,
- e)
- Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale,
- f)
- Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig,
- g)
- Ortsbesichtigungen;
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)
- Bestandsaufnahme einschließlich voraussehbarer Veränderungen von Natur und LandschaftErfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen, insbesondere
- –
- der größeren naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen,
- –
- des Naturhaushalts,
- –
- der landschaftsökologischen Einheiten,
- –
- des Landschaftsbildes,
- –
- der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile,
- –
- der Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation,
- –
- von Kultur-, Bau und Bodendenkmälern,
- –
- der Flächennutzung,
- –
- voraussichtlicher Änderungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft,
Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner; - b)
- Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge,Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit des Zustands, der Faktoren und der Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich
- –
- der Empfindlichkeit,
- –
- besonderer Flächen- und Nutzungsfunktionen,
- –
- nachteiliger Nutzungsauswirkungen,
- –
- geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft,
Feststellung von Nutzungs- und Zielkonflikten nach den Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaftspflege, - c)
- Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Landschaftsbewertung in Erläuterungstext und Karten;
Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)
Grundsätzliche Lösung der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen und Erläuterungen in Text und Karte
- a)
- Darlegen der Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Pflege natürlicher Ressourcen, das Landschaftsbild, die Erholungsvorsorge, den Biotop- und Artenschutz, den Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie Minimierung von Eingriffen (und deren Folgen) in Natur und Landschaft,
- b)
- Darlegen der im einzelnen angestrebten Flächenfunktionen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen, insbesondere für
- –
- landschaftspflegerische Sanierungsgebiete,
- –
- Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahmen,
- –
- Freiräume einschließlich Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,
- –
- Vorrangflächen und -objekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Flächen für Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler für besonders schutzwürdige Biotope und Ökosysteme sowie für Erholungsvorsorge,
- –
- Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die oben genannten Eingriffe,
- c)
- Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind,
- d)
- Hinweise auf landschaftliche Folgeplanungen und -maßnahmen sowie kommunale Förderungsprogramme,Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes,Berücksichtigen von Fachplanungen,Mitwirken bei der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde,Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 4: Entwurf
Darstellen des Landschaftsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht.
















