Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2797)
Leistungsphase 1: Landschaftsanalyse
Erfassen und Darstellen in Text und Karten der
- a)
- natürlichen Grundlagen,
- b)
- Landschaftsgliederung
- –
- Naturräume
- –
- ökologische Raumeinheiten,
- c)
- Flächennutzung,
- d)
- geschützten Flächen und Einzelbestandteile der Natur;
Leistungsphase 2: Landschaftsdiagnose
Bewerten der ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlich
- a)
- Naturhaushalt,
- b)
- Landschaftsbild
- –
- naturbedingt
- –
- anthropogen,
- c)
- Nutzungsauswirkungen, insbesondere Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild,
- d)
- Empfindlichkeit der Ökosysteme oder einzelner Landschaftsfaktoren,
- e)
- Zielkonflikten zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben andererseits;
Leistungsphase 3: Entwurf
Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründung
- a)
- Ziele der Landschaftsentwicklung nach Maßgabe der Empfindlichkeit des Naturhaushalts
- –
- Bereiche ohne Nutzung oder mit naturnaher Nutzung,
- –
- Bereiche mit extensiver Nutzung,
- –
- Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung,
- –
- Bereiche städtisch industrieller Nutzung,
- b)
- Ziele des Arten- und Biotopschutzes,
- c)
- Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsgebiete,
- d)
- Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur und Landschaft,
- e)
- Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur
- –
- Sicherung überörtlicher Grünzüge,
- –
- Grünordnung im Siedlungsbereich,
- –
- Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes,
- –
- Sanierung von Landschaftsschäden,
- f)
- Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung,
- g)
- Leitlinien für die Erholung in der freien Natur,
- h)
- Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erforderlich sind:
- –
- Landschaftspläne,
- –
- Grünordnungspläne,
- –
- Landschaftspflegerische Begleitpläne,
Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung
Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht nach erfolgter Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber gemäß Leistungsphase 3.