Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:
1.
für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5 Prozent,
2.
für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,
3.
für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20 bis 40 Prozent und
4.
für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent.
Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.

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