Gesetz - HufBeschl-AnerkennV
Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Der Prüfung gemäß Abschnitt 3 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse
Der Prüfung gemäß Abschnitt 3 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 490)
| Land | Prüfungszeugnisse mit der Bezeichnung des Abschlusses |
|---|---|
| Großbritannien und Nordirland | Zeugnis der Worshipful Company of Farriers (WCF) mit der Abschlussbezeichnung:
|
| Niederlande | Zeugnisse der
|
| Schweiz | Zeugnis (eidgenössisches Diplom) der schweizerischen Metallunion mit der Abschlussbezeichnung:
|
















