| Abschnitt I: Berufliche Grundbildung |
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitrichtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| 1.1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und Verwaltung, erklären - c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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| 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen und Informationen einholen
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| 1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - b)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen - c)
Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen
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| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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| 1.5 | Hygiene (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | - a)
Grundsätze der Hygiene, insbesondere der Betriebs-, Produkt-, Prozeß- und Personalhygiene, erläutern - b)
berufsbezogene Regelungen der Hygiene anwenden - c)
betriebsspezifische Maßnahme zur Sicherung der Hygiene durchführen
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| 1.6 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitrichtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
| 1) 2) |
| 1 | 2 | 3 |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 2 | Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, planen und durchführen - b)
Arbeitstechniken und -verfahren sowie Betriebsmittel auftragsorientiert einsetzen - c)
Arbeitsplätze nach ergonomischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen gestalten - d)
Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und erforderliche Maßnahmen ergreifen - e)
Zusammenarbeit gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen
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| 2.2 | Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
betriebliche Standards anwenden - b)
Qualitätskriterien auf Güter und Dienstleistungen anwenden - c)
betriebliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen - d)
bei betrieblichen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität mitwirken
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| 2.3 | Betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
Auswirkungen der Betriebsstruktur auf Arbeitsorganisation und betriebliche Abläufe beachten - b)
Bedeutung beruflicher Wettbewerbe aufzeigen und bei Veranstaltungen mitwirken - c)
Marktberichte auswerten und Entwicklungen am Markt beobachten und bewerten
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| 2.4 | Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
Wirkung des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens darstellen - b)
Möglichkeiten der Bedarfsermittlung anwenden - c)
persönliche Wünsche bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen
| 3 | . . . | |
| 2.5 | Beschaffen und Bewerten von Informationen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
Fachinformationen systematisch einholen, erfassen und ordnen - b)
Informationssysteme und Kommunikationseinrichtungen nutzen - c)
Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung nutzen und Regelungen des Datenschutzes anwenden
| 2 | . . . | |
| 2.6 | Betriebliche Geschäftsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten - b)
Einnahmen und Ausgaben für ausgewählte Leistungsbereiche erfassen - c)
Bedarf für den Einkauf von Gütern ermitteln - d)
Bestellungen und Einkäufe durchführen - e)
Waren annehmen und kontrollieren - f)
bei der Vergabe von Dienstleistungen mitwirken - g)
Liefer- und Kaufbelege prüfen und betriebsbezogen bearbeiten
| 4 | . . . | |
| 3 | Betriebsräume und Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | | | . . . | |
| 3.1 | Einsetzen von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
Einsatzmöglichkeiten von Maschinen, Geräten und anderen Gebrauchsgütern unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung erläutern - b)
Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und sachgerecht einsetzen und pflegen - c)
Wartung entsprechend der Betriebsanleitung durchführen
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| 4 | Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | | | . . . | |
| 4.1 | Speisenzubereitung und Service (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen - b)
Lebensmittel nährstoffschonend vorbereiten und verarbeiten - c)
Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung von Speisen und Getränken anwenden - d)
Gebäcke herstellen - e)
Grundregeln des Eindeckens und Abräumens von Tischen anwenden - f)
Speisen und Getränke servieren
| 12 | . . . | |
| 4.2 | Reinigen und Pflegen von Räumen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
Reinigungsarten für verschiedene Räume und Betriebseinrichtungen zuordnen - b)
Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, insbesondere nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, auswählen und einsetzen - c)
Reinigungs- und Pflegemaßnahmen unter Einsatz unterschiedlicher Techniken und Verfahren durchführen
| 6 | . . . | |
| 4.3 | Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | - a)
Dekorationen erstellen - b)
Gestecke und Sträuße herstellen
| 4 | . . . | |
| 4.4 | Reinigen und Pflegen von Textilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | - a)
Symbole der Pflegekennzeichnung und Eigenschaften von Fasern und Geweben sowie ihre Ausrüstung erläutern - b)
Textilreinigung und -pflege durchführen
| 6 | . . . | |
| 4.5 | Vorratshaltung und Warenwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.5) | - a)
betriebliche Vorratshaltung erläutern - b)
Waren einlagern, Warenbestände und Lagerungsbedingungen kontrollieren
| 3 | . . . | |
| 5 | Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | | | . . . | |
| 5.1 | Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
Bedeutung der Alltagsverrichtungen für eine eigenständige Lebensführung erläutern - b)
Personen bei ihren Alltagsverrichtungen unterstützen
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| Abschnitt II: Berufliche Fachbildung |
| 1 | Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | | | . . . | |
| 1.1 | Betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
hauswirtschaftliche Dienstleistungen koordinieren - b)
bei der Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken - c)
bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden mitwirken - d)
Angebots- und Nachfragestruktur des Ausbildungsbetriebes beurteilen - e)
soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
| . . . | 2 | |
| 1.2 | Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
Bedarf und Ansprüche zu versorgender und zu betreuender Personen ermitteln und in Leistungen umsetzen - b)
Personen über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
| . . . | 2 | |
| 1.3 | Beschaffen und Bewerten von Informationen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
Fachinformationen für die betriebliche Arbeit bewerten und nutzen - b)
Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen - c)
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden - d)
Daten und Sachverhalte zeichnerisch darstellen
| . . . | 2 | |
| 1.4 | Betriebliche Geschäftsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
Angebote einholen, deren Konditionen vergleichen und bewerten - b)
betriebliche Abrechnungsverfahren anwenden - c)
Kosten für Eigen- und Fremdleistungermitteln - d)
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten, Lösungen aufzeigen - e)
rechtliche Grundlagen des Verbraucherschutzes und Haftungsbestimmungen berücksichtigen - f)
hauswirtschaftliche Leistungen und deren Vergabe unter Berücksichtigung von Qualität und Kosten beurteilen - g)
die Kostenstruktur von hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen darstellen - h)
bei der Erstellung und Überwachung von Budget- und Investitionsplänen in Teilbereichen mitwirken - i)
Finanzierungsmöglichkeiten hauswirtschaftlicher Leistungen aufzeigen
| . . . | | 10 |
| 2 | Betriebsräume und Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | | . . . | | |
| 2.1 | Beurteilen und Planen von Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
Lage, Größe und Zuordnung erfassen - b)
funktionsgerechte Einrichtung beurteilen - c)
Planungsgrundsätze betriebsbezogen anwenden - d)
bei der Planung mitwirken
| . . . | | 5 |
| 3 | Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | | . . . | | |
| 3.1 | Speisenzubereitung und Service (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
Nährwerte berechnen und mit Nährstoffempfehlungen vergleichen - b)
Speisen und Getränke unter Berücksichtigung von Grundrezepturen personen- und anlaßorientiert zubereiten - c)
vorgefertigte Produkte, unter Beachtung insbesondere von Wertigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit, verarbeiten - d)
Tische anlaßbezogen eindecken und dekorieren
| . . . | 7 | |
- e)
Verpflegungssysteme des Ausbildungsbetriebes erläutern - f)
Speisenverteilsysteme beschreiben und im Hinblick auf Funktionalität sowie Personenorientierung beurteilen und anwenden - g)
Speisepläne erstellen - h)
Speisen, Getränke und Gebäcke personenorientiert und anlaßbezogen zusammenstellen, anrichten und präsentieren
| . . . | | 7 |
| 3.2 | Reinigen und Pflegen von Räumen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
Reinigungsarten für verschiedene Räume und Betriebseinrichtungen festlegen - b)
Reinigungs- und Hygienepläne erstellen
| . . . | 3 | |
| 3.3 | Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | - a)
Räume gestalten und dekorieren - b)
Wohnumfeld mit Pflanzen gestalten und Pflanzen pflegen
| . . . | 3 | |
- c)
Einrichtung von Wohnräumen beschreiben und ihre Nutzung beurteilen - d)
bei der Planung des Wohnumfeldes mitwirken
| . . . | | 3 |
| 3.4 | Reinigen und Pflegen von Textilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | - a)
bei der Organisation der Textilreinigung und -pflege mitwirken - b)
Ausbesserungstechniken nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und durchführen
| . . . | 3 | |
| 3.5 | Vorratshaltung und Warenwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.5) | - a)
Lebensmittel und Speisen haltbar machen - b)
Inventuren durchführen und Ergebnisse auswerten
| . . . | 4 | |
| 4 | Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | | . . . | | |
| 4.1 | Personenorientierte Gesprächsführung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
verschiedene Kommunikationsformen und -techniken anwenden - b)
Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen - c)
Konflikte erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
| . . . | | 10 |
| 4.2 | Motivation und Beschäftigung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
Betreuungsbedarf erfassen - b)
Betreuungsangebote personen- und anlaßorientiert gestalten und umsetzen - c)
aktivierende Angebote zur Motivation und Beschäftigung unterbreiten und bei deren Umsetzung mitwirken
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| 4.3 | Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
Betreuungsleistungen unter Berücksichtigung berufsbezogener Regelungen durchführen - b)
häusliche Krankenpflege durchführen
| . . . | | 10 |
| 5 | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | | . . . | | |
| 5.1 | Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1) | - a)
Dienstleistungen erbringen und Produkte herstellen - b)
Dienstleistungen anbieten und Produkte vermarkten - c)
Qualitätssicherungssysteme anwenden - d)
mit anderen Leistungsträgern kooperieren - e)
spezifische Personengruppen versorgen und betreuen
| . . . | | 10 |
| 5.2 | Kundenorientierung und Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2) | - a)
über Leistungsangebote informieren und beraten - b)
Dienstleistungen und Produkte präsentieren - c)
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit betriebsspezifisch einsetzen und bewerten
| . . . | | 9 |
| 5.3 | Kalkulation und Abrechnung von Leistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.3) | - a)
Kriterien zur Preisgestaltung beachten und Kalkulationen durchführen - b)
Finanzierungsvorgaben berücksichtigten - c)
betriebsspezifische Leistungen abrechnen
| . . . | | 5 |
- 1)
Die gestrichelte Trennlinie (.) markiert das Ende des ersten Ausbildungsjahres. - 2)
Die durchgezogene Trennlinie (I) markiert das Ende des dritten Ausbildungshalbjahres.
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