Gesetz - HwStatG
Handwerkstatistikgesetz - HwStatG
§ 2 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen
- 1.
- des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
- 2.
- des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1
















