Gesetz - HwStatG
Handwerkstatistikgesetz - HwStatG
§ 2 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen
1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1
der Handwerksordnung.

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