Gesetz
Art 1
Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:
- 1.
- dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
- 2.
- dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.