Gesetz
Art 1
Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:
1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.
Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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