Gesetz
Art 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Konstitution und die Konvention nach Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution sowie die Änderungen der Konstitution und der Konvention nach Artikel 55 Abs. 8 in Verbindung mit Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution und Artikel 42 Abs. 9 der Konvention in Verbindung mit Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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