Gesetz - ImmoFachwPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

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