Gesetz - IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Anlage 7 (zu § 28)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/zur Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme

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