Gesetz - IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
2.
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
3.
Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
4.
Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme,
5.
Systeminformatiker/Systeminformatikerin,
6.
Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme
werden gemäß § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

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