Gesetz - IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
§ 4 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet