Gesetz - IndMechaAusbV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.

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