Gesetz - IndMIsoPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
Anlage (zu § 7 Absatz 3)
Muster
Muster
(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1123 - 1124,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Seite 1
........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
Herr/Frau...............................................................
geboren am ........................ in .................................
hat am ............................ die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
vom 29. Juni 1993 (BGBl. I S. 1117),
die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 25. August 2009
(BGBl. I S. 2960) geändert worden ist,
bestanden.
Datum .............................
Unterschrift ......................
(Siegel der zuständigen Stelle)
Seite 2
Ergebnisse der Prüfung Note
I. Fachrichtungsübergreifender Teil ............
1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln ............
2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln ............
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb ............
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick
auf die am .......... in .......... vor ..........
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)
II. Fachrichtungsspezifischer Teil ............
1. Mathematische und naturwissenschaftliche ............
Grundlagen
2. Technische Kommunikation und Information ............
3. Verarbeitung der Dämm- und Hilfsstoffe ............
4. Organisation der Baustelle, Arbeitssicherheit ............
und Umweltschutz
5. Fachrichtungsspezifische Situationsaufgabe ............
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick
auf die am .......... in .......... vor ..........
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)
III. Berufs- und arbeitspädagogischer Eignung ............
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat
nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der
berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die
Prüfung am ........ in ........ vor ........ erbracht.