Gesetz - IntervRindFlVerarbV
Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zum Zwecke der Verarbeitung in der Gemeinschaft
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch hinsichtlich der Abgabe von Rindfleisch zum Zwecke der Verarbeitung in der Gemeinschaft.

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