Gesetz - InvPrüfbV
Investment-Prüfungsberichtsverordnung - InvPrüfbV
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt insbesondere den Gegenstand der Prüfung von Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen nach dem Investmentgesetz und den Inhalt der Prüfungsberichte sowie die Art und den Umfang der Berichterstattung.

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