Gesetz - InvPrüfbV
Investment-Prüfungsberichtsverordnung - InvPrüfbV
§ 39 Vergabeverfahren
Es ist zu beurteilen, ob die organisatorischen Vorkehrungen der Kapitalanlagegesellschaft für die Vergabe von Leistungen an Dritte, die zu Lasten des Sondervermögens abgerechnet werden, eingehalten wurden.

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