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Gesetz - JArbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Erster Abschnitt
-
§ 1 Geltungsbereich
-
§ 2 Kind, Jugendlicher
-
§ 3 Arbeitgeber
-
§ 4 Arbeitszeit
Zweiter Abschnitt
-
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
-
§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
-
§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
Dritter Abschnitt
Erster Titel
-
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
-
§ 9 Berufsschule
-
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
-
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
-
§ 12 Schichtzeit
-
§ 13 Tägliche Freizeit
-
§ 14 Nachtruhe
-
§ 15 Fünf-Tage-Woche
-
§ 16 Samstagsruhe
-
§ 17 Sonntagsruhe
-
§ 18 Feiertagsruhe
-
§ 19 Urlaub
-
§ 20 Binnenschiffahrt
-
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
-
§ 21a Abweichende Regelungen
-
§ 21b
Zweiter Titel
-
§ 22 Gefährliche Arbeiten
-
§ 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
-
§ 24 Arbeiten unter Tage
-
§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
-
§ 26 Ermächtigungen
-
§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
Dritter Titel
-
§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
-
§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
-
§ 29 Unterweisung über Gefahren
-
§ 30 Häusliche Gemeinschaft
-
§ 31 Züchtigungsverbot,
Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
Vierter Titel
-
§ 32 Erstuntersuchung
-
§ 33 Erste Nachuntersuchung
-
§ 34 Weitere Nachuntersuchungen
-
§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
-
§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
-
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
-
§ 38 Ergänzungsuntersuchung
-
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung
-
§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
-
§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
-
§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
-
§ 43 Freistellung für Untersuchungen
-
§ 44 Kosten der Untersuchungen
-
§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
-
§ 46 Ermächtigungen
Vierter Abschnitt
Erster Titel
-
§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
-
§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
-
§ 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
-
§ 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
Zweiter Titel
-
§ 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
-
§ 52 (weggefallen)
-
§ 53 Mitteilung über Verstöße
-
§ 54 Ausnahmebewilligungen
Dritter Titel
-
§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
-
§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
-
§ 57 Aufgaben der Ausschüsse
Fünfter Abschnitt
-
§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
-
§ 59 Bußgeldvorschriften
-
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
-
§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
-
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
-
§§ 63 bis 70 ----
-
§ 71 Berlin-Klausel
-
§ 72 Inkrafttreten
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