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Gesetz - JGG
Jugendgerichtsgesetz
Erster Teil
-
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
-
§ 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Zweiter Teil
Erstes Hauptstück
Erster Abschnitt
-
§ 3 Verantwortlichkeit
-
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
-
§ 5 Die Folgen der Jugendstraftat
-
§ 6 Nebenfolgen
-
§ 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
-
§ 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
Zweiter Abschnitt
-
§ 9 Arten
-
§ 10 Weisungen
-
§ 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;
Folgen der Zuwiderhandlung
-
§ 12 Hilfe zur Erziehung
Dritter Abschnitt
-
§ 13 Arten und Anwendung
-
§ 14 Verwarnung
-
§ 15 Auflagen
-
§ 16 Jugendarrest
Vierter Abschnitt
-
§ 17 Form und Voraussetzungen
-
§ 18 Dauer der Jugendstrafe
-
§ 19
Fünfter Abschnitt
-
§ 20
-
§ 21 Strafaussetzung
-
§ 22 Bewährungszeit
-
§ 23 Weisungen und Auflagen
-
§ 24 Bewährungshilfe
-
§ 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
-
§ 26 Widerruf der Strafaussetzung
-
§ 26a Erlaß der Jugendstrafe
Sechster Abschnitt
-
§ 27 Voraussetzungen
-
§ 28 Bewährungszeit
-
§ 29 Bewährungshilfe
-
§ 30 Verhängung der Jugendstrafe;
Tilgung des Schuldspruchs
Siebenter Abschnitt
-
§ 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
-
§ 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zweites Hauptstück
Erster Abschnitt
-
§ 33 Jugendgerichte
-
§ 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
-
§ 33b Besetzung der Jugendkammer
-
§ 34 Aufgaben des Jugendrichters
-
§ 35 Jugendschöffen
-
§ 36 Jugendstaatsanwalt
-
§ 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
-
§ 38 Jugendgerichtshilfe
Zweiter Abschnitt
-
§ 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
-
§ 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
-
§ 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
-
§ 42 Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 43 Umfang der Ermittlungen
-
§ 44 Vernehmung des Beschuldigten
-
§ 45 Absehen von der Verfolgung
-
§ 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
-
§ 47a Vorrang der Jugendgerichte
-
§ 48 Nichtöffentlichkeit
-
§ 49
-
§ 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
-
§ 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
-
§ 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
-
§ 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
-
§ 53 Überweisung an das Familiengericht
-
§ 54 Urteilsgründe
Dritter Unterabschnitt
-
§ 55 Anfechtung von Entscheidungen
-
§ 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Vierter Unterabschnitt
-
§ 57 Entscheidung über die Aussetzung
-
§ 58 Weitere Entscheidungen
-
§ 59 Anfechtung
-
§ 60 Bewährungsplan
-
§ 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
-
§ 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
-
§ 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Fünfter Unterabschnitt
-
§ 62 Entscheidungen
-
§ 63 Anfechtung
-
§ 64 Bewährungsplan
Sechster Unterabschnitt
-
§ 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
-
§ 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Siebenter Unterabschnitt
-
§ 67 Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters
-
§ 68 Notwendige Verteidigung
-
§ 69 Beistand
-
§ 70 Mitteilungen
-
§ 70a Belehrungen
-
§ 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
-
§ 72 Untersuchungshaft
-
§ 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
-
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
-
§ 73 Unterbringung zur Beobachtung
-
§ 74 Kosten und Auslagen
Achter Unterabschnitt
-
§ 75
-
§ 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
-
§ 77 Ablehnung des Antrags
-
§ 78 Verfahren und Entscheidung
Neunter Unterabschnitt
-
§ 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
-
§ 80 Privatklage und Nebenklage
-
§ 81 Entschädigung des Verletzten
Zehnter Unterabschnitt
-
§ 81a Verfahren und Entscheidung
Drittes Hauptstück
Erster Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 82 Vollstreckungsleiter
-
§ 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
-
§ 84 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
-
§ 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
Dritter Unterabschnitt
-
§ 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
-
§ 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
-
§ 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
-
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt
-
§ 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Zweiter Abschnitt
-
§ 90 Jugendarrest
-
§ 91 (weggefallen)
-
§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt
-
§ 93 (weggefallen)
-
§ 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Viertes Hauptstück
-
§§ 94 bis 96 (weggefallen)
-
§ 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
-
§ 98 Verfahren
-
§ 99 Entscheidung
-
§ 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
-
§ 101 Widerruf
Fünftes Hauptstück
-
§ 102 Zuständigkeit
-
§ 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
-
§ 104 Verfahren gegen Jugendliche
Dritter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
-
§ 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Zweiter Abschnitt
-
§ 107 Gerichtsverfassung
-
§ 108 Zuständigkeit
-
§ 109 Verfahren
Dritter Abschnitt
-
§ 110 Vollstreckung und Vollzug
-
§ 111 Beseitigung des Strafmakels
Vierter Abschnitt
-
§ 112 Entsprechende Anwendung
Vierter Teil
-
§ 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
-
§ 112b (weggefallen)
-
§ 112c Vollstreckung
-
§ 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
-
§ 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Fünfter Teil
-
§ 113 Bewährungshelfer
-
§ 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
-
§ 115 (weggefallen)
-
§ 116 Zeitlicher Geltungsbereich
-
§§ 117 bis 120 (weggefallen)
-
§ 121 Übergangsvorschrift
-
§§ 122 bis 124 (weggefallen)
-
§ 125 Inkrafttreten
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 957)
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