Gesetz - KEPKfmAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet