Gesetz - KflDiAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
werden staatlich anerkannt.

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