Gesetz - KKInsoV
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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