Gesetz - KlaCembAusbV
Klavier- und Cembalobauer-Ausbildungsverordnung - KlaCembAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer/zur Klavier- und Cembalobauerin
(Fundstelle: BGBl. I 1982, 1650 - 1655)

I. Für beide Fachrichtungen gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr
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1Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
a)
berufsspezifische Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen nennen und anwenden
b)
wesentliche Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erläutern
c)
berufsspezifische Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, erläutern
d)
Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben
e)
unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
f)
Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben
g)
Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
h)
bei Entstehungsbränden Sofortmaßnahmen ergreifen
i)
arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umweltbelastungen nennen und zu deren Vermeidung beitragen
k)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, arbeits- und sozialrechtliche Regelungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
a)
Ausbildungsbetrieb, insbesondere Branche, Aufbau und Betriebsform, beschreiben
b)
kaufmännische und technische Ausführung eines Auftrags beschreiben
c)
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag nennen und die Inhalte der Ausbildungsordnung erläutern
d)
die für die Berufsausbildung geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nennen
e)
Bestimmungen der für die Ausbildungsstätte geltenden Tarifverträge erläutern
f)
Formulare für die Zeiterfassung und ihren Verwendungszweck nennen
g)
Unterschiede zwischen Lohnarten nennen
h)
Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung erläutern
i)
Grundzüge des Sozialversicherungsrechts, insbesondere Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung, nennen
3Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
a)
Zeichengeräte handhaben
b)
technische Tabellen, Handbücher, Richtlinien und Merkblätter verwenden
c)
Skizzen und Zeichnungen unter Beachtung der Normen anfertigen
d)
Pläne, Zeichnungen und Stücklisten lesen
4Vorstimmen des Instruments (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
a)
Saiten zwicken
b)
Instrument vorstimmen
5Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
a)
Sägen schränken und feilen
x      
b)
Hobeleisen, Stechbeitel, Bohrer und Ziehklinge schärfen
 x     
c)
Hobel auf ihre Funktion prüfen und einstellen
 x     
6Umgehen mit Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Holzarten sowie deren Struktur- und Farbmerkmale nennen
x      
b)
Holz lagern und stapeln
x      
c)
Holzfeuchte messen
x      
d)
natürliche und künstliche Trocknung des Holzes erläutern
x      
e)
das Schwinden und das Quellen des Holzes erläutern
x      
f)
die Hölzer nach ihrem Verwendungszweck und ihren für die Verarbeitung
       
c)
Hobel auf ihre Funktion prüfen und einstellen
 x     
6Umgehen mit Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Holzarten sowie deren Struktur- und Farbmerkmale nennen
x      
b)
Holz lagern und stapeln
x      
c)
Holzfeuchte messen
x      
d)
natürliche und künstliche Trocknung des Holzes erläutern
x      
e)
das Schwinden und das Quellen des Holzes erläutern
x      
f)
die Hölzer nach ihrem Verwendungszweck und ihren für die Verarbeitungwichtigen Eigenschaften auswählen
 x     
g)
Holz entsprechend seinem Schwind- und Quellmaß auswählen
 x     
h)
Krankheiten und Fehler des Holzes und deren Bedeutung für die Verarbeitung nennen
 x     
i)
Holzwerkstoffe, insbesondere Tischler-, Furnier-, Span-, Faser- und Verbundplatten, nach Norm bezeichnen und deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten nennen
 x     
7Be- und Verarbeiten von Holz (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)
a)
Meß- und Anreißzeuge bezeichnen und ihre Verwendungsmöglichkeiten nennen
x      
b)
Meß- und Anreißarbeiten ausführen
x      
c)
Handsägen bezeichnen und deren Verwendungszweck beschreiben
x      
d)
einfache Sägeschnitte nach Riß ausführen
x      
e)
Handhobel bezeichnen und deren Verwendungszweck beschreiben
x      
f)
Hobelarbeiten mit verschiedenen Hobeln ausführen
 x     
g)
Arbeiten mit Loch- und Stechbeitel ausführen
x      
h)
Arbeiten mit Raspel und Feile ausführen
x      
i)
Bohrarbeiten einschließlich der Verwendung von Bohrlehren ausführen
 x     
k)
Holzverbindungen, insbesondere Längen-, Breiten- und Eckverbindungen, herstellen
 x     
l)
einfache Furnierarbeiten durchführen
 x     
8Bearbeiten von Metall (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)
a)
die berufsspezifischen Metalle und ihre Verwendung nennen
x      
b)
Meß-, Säge-, Feil-, Bohr- und Biegearbeiten nach Anleitung ausführen
  x    
c)
Gewinde nach Anleitung schneiden
  x    
d)
Metallteile, insbesondere mit Schrauben, Bolzen und Stiften, verbinden
  x    
9Verwenden von Klebstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)
a)
Klebstoffe bezeichnen sowie ihre Grundstoffe und deren Unterscheidungsmerkmale nennen
x      
b)
die zweckmäßige Verwendung der verschiedenen Klebstoffe erläutern
x      
c)
Fugen und einfache Verbindungen verleimen
 x     
d)
Vorgänge beim Abbinden der Klebstoffe erläutern
x      
e)
Flächen verleimen
 x     
f)
Kanten aufleimen
 x     
g)
Rahmen und Korpusse verleimen
  x    
h)
Resonanzböden ausspänen
  x    
10Warten und Bedienen von Maschinen und Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)
a)
Riementriebe unter Anleitung auflegen und spannen
   x   
b)
Maschinen und Geräte nach Vorschrift warten
   x   
c)
Störungen an elektrischen Anlagen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
   x   
d)
pneumatische und hydraulische Geräte bedienen
  x    
e)
elektrische Handmaschinen bedienen und warten
  x    
f)
Einzweckholzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten
   x   
11Kenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise von Klavieren und Cembali (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)
a)
gebräuchliche Tasteninstrumente und deren Verwendung nennen
  x    
b)
die Einzelteile der Flügel, Klaviere und Cembali und die dafür verwendeten Materialien nennen
  x    
c)
Funktionsabläufe in den Spielwerken der Flügel, Klaviere und Cembali beschreiben
  x    
12Herstellen von bezogenen Rasten und Resonanzkörpern (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Hölzer auswählen
 x     
b)
Hölzer zuschneiden und aushobeln
 x     
c)
Stege schiften, verleimen, fräsen, abstechen und bestiften
  x    
d)
Resonanzbodenspäne verleimen, Resonanzboden aushobeln und schleifen
  x    
e)
Rippen und Stege auf den Resonanzboden leimen
  x    
f)
Raste oder Gehäuseteile mit Stimmstock und Bodenlager verleimen
  x    
g)
Rippen und Bodenlager ausfräsen und ausstechen, Bodenlagerwölbung prüfen
  x    
h)
Resonanzboden einleimen, putzen und lackieren
  x    
i)
Plattenlager aufleimen, Platte aufpassen, Stegdruck machen
  x    
13Behandeln von Oberflächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Holzoberflächen behandeln, insbesondere durch Schleifen, Bleichen, Grundieren, Mattieren, Lackieren, Polieren, Färben, Patinieren, Sandeln und Bürsten
    x  
b)
Elfenbein- und Knochenbelag bleichen, schleifen und polieren
    x  
c)
Kunststoffbelag schleifen und polieren
    x  
d)
NE-Metalle und Stahlteile schleifen und polieren
   x   
e)
Grauguß spachteln, schleifen und lackieren
   x   
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr
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A. Fachrichtung Klavierbau
1Bearbeiten von Schaltungen im Klavierbau (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)a)Züge anfertigen und einbauen     X 
b)Pedaleinrichtungen anfertigen und einbauen     X 
2Bearbeiten der Klaviatur im Klavierbau (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)a)Tasten bohren und Piloten einschrauben     X 
b)Tasten abwiegen und ausbleien     X 
c)Tastenbelag, Filz- und Tuchgarnierung erneuern     X 
d)Klaviatur im Vorder- und im Waagestift einrichten     X 
3Vorrichten und Einbauen der Klaviermechanik (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)a)Chore richten und zwicken     X 
b)Mechanikschrauben anziehen, Mechanik stellen     X 
c)Dämpfung einbauen     X 
d)Hammerköpfe einpassen und einstielen     X 
e)Klavierrahmen einpassen     X 
f)Hämmer tragen lassen     X 
g)Hämmer auf Chore richten      X
h)Mechanikglieder tuchen, achsen und garnieren      X
4Regulieren des Spielwerks im Klavierbau (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)a)Mechanik regulieren      X
b)Klaviatur regulieren      X
c)Dämpfung regulieren      X
5Herstellen von bezogenen Rasten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e)  zeitlicher Richtwert in Monaten       
a)Wirbellöcher bohren2    X  
b)Saiten messen, Ösen anfertigen und Baßsaiten spinnen    X  
c)Blank-und Baßbezug aufziehen, Stimmnägel setzen, Ringe dichten    X  
6Vorintonieren des Instruments (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f)Instrument vorintonieren        X
B. Fachrichtung Cembalobau
1Bearbeiten von Schaltungen im Cembalobau (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)a)Züge anfertigen     X 
b)Hand- und Fußschaltungen anfertigen     X 
2Bearbeiten der Klaviatur im Cembalobau (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)a)Tasten bohren und Piloten einschrauben     X 
b)Tasten abwiegen und ausbleien     X 
c)Tastenbelag, Filz- und Tuchgarnierung erneuern     X 
d)Klaviatur im Vorder- und im Waagestift einrichten     X 
e)Koppelglieder in zweimanualige Cembaloklaviaturen einbauen     X 
f)Einrichtungen für Vorder- bzw. Hinterdruck einbauen     X 
3Vorrichten und Einbauen der Cembalomechanik (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)a)Springerrechen und Schaltungen einbauen     X 
b)Klaviatur einbauen     X 
c)Springer herstellen, insbesondere Zungen garnieren, bekielen, bohren und achsen, sowie Madenschrauben und Piloten einsetzen      X
d)Springer einbauen, Kiele beschneiden, Dämpfung einbauen      X
4Regulieren des Saitenwerks ..... bau (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d)a)Mechanik regulieren      X
b)Klaviatur regulieren      X
c)Schaltung regulieren      X
5Herstellen von Resonanzkörpern (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e)  zeitlicher Richtwert in Monaten       
a)Teilung für mehrere Register auftragen, Stege bohren und bestiften2    X  
b)Wirbellöcher bohren    X  
c)Saiten messen, Ösen anfertigen Baßsaiten spinnen    X  
d)Saiten aufziehen, Stimmnägel setzen, Ringe dichten    X  
6Vorintonieren des Instruments (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f)Instrument vorintonieren        X

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