Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - KonsVerCHEV
Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerCHEV
§ 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
Die für Erbschaftsfälle geltenden Regelungen des Erbschaftsteuerabkommens (§ 1 Absatz 2) sind auch für Schenkungen von Geschäftsbetrieben entsprechend anzuwenden.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet