Gesetz - KonsVerFRAV
Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2)
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens zählenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

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