Gesetz - KosmetikV
Verordnung über kosmetische Mittel
Anlage 7a (zu § 3c)
Verzeichnis der validierten Alternativen zum Tierversuch
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3480;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
In diesem Anhang sind die vom Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (ECVAM) der Gemeinsamen Forschungsstelle validierten Alternativmethoden verzeichnet, die für die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zur Verfügung stehen und nicht in der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 verzeichnet sind. Da Tierversuche unter Umständen nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden können, ist angegeben, ob die jeweilige Alternativmethode Tierversuche vollständig oder nur teilweise ersetzen kann.
Laufende NummerValidierte AlternativmethodeErsetzt Tierversuche vollständig/teilweise
abc

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