Gesetz - KosmetikV
Verordnung über kosmetische Mittel
Anlage 8 (zu § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1)
Hinweissymbol auf bestimmte Angaben
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl. I 1997, 2447 - 2448)

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