Gesetz - KOVVfG
Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
§ 48
Die Entscheidung über die Rückzahlung einer Kapitalabfindung ist auch für das Verfahren auf Befriedigung aus einer für den Rückzahlungsanspruch bestellten Sicherungshypothek bindend.

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