Gesetz - KrW/AbfMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.