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Gesetz - KrWG
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Teil 1
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Geltungsbereich
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
-
§ 4 Nebenprodukte
-
§ 5 Ende der Abfalleigenschaft
Teil 2
Abschnitt 1
-
§ 6 Abfallhierarchie
Abschnitt 2
-
§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
-
§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
-
§ 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot
-
§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
-
§ 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
-
§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
-
§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
-
§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Abschnitt 3
-
§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
-
§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
Abschnitt 4
-
§ 17 Überlassungspflichten
-
§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
-
§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
-
§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
-
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
-
§ 22 Beauftragung Dritter
Teil 3
-
§ 23 Produktverantwortung
-
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
-
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
-
§ 26 Freiwillige Rücknahme
-
§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Teil 4
Abschnitt 1
-
§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
-
§ 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2
-
§ 30 Abfallwirtschaftspläne
-
§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
-
§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
-
§ 33 Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3
-
§ 34 Erkundung geeigneter Standorte
-
§ 35 Planfeststellung und Genehmigung
-
§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
-
§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
-
§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
-
§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
-
§ 40 Stilllegung
-
§ 41 Emissionserklärung
-
§ 42 Zugang zu Informationen
-
§ 43 Anforderungen an Deponien
-
§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
Teil 5
-
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand
-
§ 46 Abfallberatungspflicht
Teil 6
-
§ 47 Allgemeine Überwachung
-
§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
-
§ 49 Registerpflichten
-
§ 50 Nachweispflichten
-
§ 51 Überwachung im Einzelfall
-
§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register
-
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
-
§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
-
§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Teil 7
-
§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
-
§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Teil 8
-
§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
-
§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
-
§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
-
§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9
-
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
-
§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz
-
§ 64 Elektronische Kommunikation
-
§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
-
§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
-
§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
-
§ 69 Bußgeldvorschriften
-
§ 70 Einziehung
-
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
-
§ 72 Übergangsvorschrift
-
Anlage 1 Beseitigungsverfahren
-
Anlage 2 Verwertungsverfahren
-
Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
-
Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
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