Gesetz - KSVGBeitrÜV
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
§ 15 Inkrafttreten

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet