Gesetz - KWKG2002GebV
Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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