Gesetz - KWKG 2002
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Inhaltsübersicht
§  1Zweck des Gesetzes
§  2Anwendungsbereich
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht
§  5Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen
§  5aZuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen
§  5bZuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§  6Zulassung von KWK-Anlagen
§  6aZulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen
§  6bZulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§  7Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§  7aZuschlagzahlung für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen
§  7bZuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§  8Nachweis des eingespeisten KWK-Stroms
§  9Belastungsausgleich
§  9aHerkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 10Zuständigkeit
§ 11Kosten
§ 12Zwischenüberprüfung
§ 13Übergangsbestimmungen

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