Gesetz - LagerstG
Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten
§ 1
(1) Zur Sicherung der deutschen Mineralversorgung wird der Reichswirtschaftsminister mit der Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten betraut und ermächtigt, mit der Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse ... die geologischen Anstalten der ... Länder zu beauftragen.
(2) und (3)

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