Gesetz - LAP-gntZollV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
§ 28 Einführung in die Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes
Die Einführung in die Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes des Bundes dauert zwei Jahre. Sie erfolgt durch Wahrnehmung der Aufgaben des gehobenen Zolldienstes und umfasst einen Lehrgang von acht Wochen. Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ist festzustellen. Über die während der Einführung erbrachten Leistungen und den Befähigungsstand wird eine schriftliche Bewertung abgegeben.
















