Gesetz - LAP-hDArchivV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes
§ 17 Übergangsregelung
Für Archivreferendarinnen und Archivreferendare sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in der Ausbildung befinden, gelten die bisherigen Vorschriften fort.

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