Gesetz - LAP-htVerwDV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
§ 37 Gliederung der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
I | 30 | Staatliches oder kommunales Hochbauamt oder entsprechende öffentlichrechtliche Körperschaften |
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II | 25 | Staatliche oder kommunale Bauverwaltung |
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III | 12 | Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes |
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6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
19 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |