Gesetz - LAP-htVerwDV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
§ 53 Gliederung der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
Fachrichtung: Luftfahrttechnik | |||
Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
I | 10 | Luftfahrt-Bundesamt |
|
6 | Luftfahrt-Bundesamt
|
| |
6 | Flugschule | Erwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiterführende Ausbildung im gleichen Umfang | |
II | 12 | Andere Stellen der Luftfahrt und der Luftfahrtverwaltung
| Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebsdienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafenverwaltung, andere Luftfahrtbehörden |
III | 2 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums |
3 | Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung |
| |
4 | Luftfahrt-Bundesamt |
| |
28 | Luftfahrt-Bundesamt | Vertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mitarbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt, ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung | |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
15 | Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |