Gesetz - LAP-mDZollV
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Einführungs- und Abschlusslehrgang werden am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung durchgeführt. Die Einstellungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung zum Einführungs- und Abschlusslehrgang zu.
















