Gesetz - LAP-mDZollV
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
§ 16 Einführungslehrgang
(1) Der Einführungslehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern, ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des mittleren Dienstes, Grundkenntnisse auf den Gebieten
1.
Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechniken,
2.
Vollzugsrecht,
3.
Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,
4.
Zolltarifrecht,
5.
Verbrauchsteuerrecht,
6.
Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht,
7.
Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten,
8.
Sozialversicherungsrecht und
9.
Ausländerrecht.
Die Einzelheiten regeln die Lehrpläne.
(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in der berufspraktischen Ausbildung das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln ermöglichen.

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