Gesetz - LehrVergV
Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter
Eingangsformel
Auf Grund des § 64 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1173), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Personalstruktur im Bundesgrenzschutz vom 3. Juni 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1357), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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