Gesetz - LHauswAusbStV
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft
§ 2 Mindestanforderungen an die Größe
Die Ausbildungsstätte soll ein Mehrpersonenhaushalt sein. Größe und Anzahl der Wohn- und Wirtschaftsräume müssen eine optimale Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten.

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