Gesetz - LHauswAusbStV
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft
§ 2 Mindestanforderungen an die Größe
Die Ausbildungsstätte soll ein Mehrpersonenhaushalt sein. Größe und Anzahl der Wohn- und Wirtschaftsräume müssen eine optimale Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten.
















